Riester-Möglichkeiten

Barke (barke) on 26.09.2017

Riestern, aber wie? Riester-Verträge gibt es als Banksparplan, klassische- oder fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan oder als „Wohn-Riester

Riestern, aber wie?

Riester-Verträge gibt es als Banksparplan, klassische- oder fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan oder als „Wohn-Riester“. Bei der Auswahl sollten Riester-Sparer ihre Risikoneigung, ihr Alter, ihre Lebensplanung und ihre sonstige Vorsorge beachten. Denn nicht jede Riester-Lösung macht für jeden Sinn.

Jeder rentenversicherungspflichtige Beschäftigter darf „riestern“, aber auch Arbeitslose oder Beamte. Unabhängig vom Einkommen und von der Art des Riester-Vertrages haben Riester-Sparer gleichermaßen Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile vom Staat. Alle Verträge geben die Garantie, dass zumindest alle Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Rente als Kapital zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Gattungen der Riester-Verträge haben jedoch spezifische Vor- und Nachteile:

Versicherungspolicen: Als Standardlösung etabliert

Die Versicherungsbranche hat die Riester-Rente als erste für sich entdeckt. So machen klassische Rentenversicherungen den größten Anteil der Verträge aus. Angesichts der Kostenbelastung der Verträge und vor allem der vorherrschenden Niedrigzinsen bieten sie nur relativ geringe Renditeerwartungen. Viel mehr als die beim Vertragsabschluss garantierte Rente können Riester-Sparer deshalb nicht erwarten. Mit fondsgebundenen Rentenversicherungen sind dagegen durchaus höhere Gewinne möglich. Sie eignen sich in erster Linie für jüngere Anleger, die Aktienmarktrisiken durch einen langen Anlagehorizont reduzieren können. Allerdings ist bei diesen Produkten auch die Kostenbelastung überdurchschnittlich hoch. Auf eine Mindestverzinsung müssen Anleger hier ebenfalls verzichten.

Banksparpläne: Sicher, aber selten zu bekommen

Noch sicherheitsorientierter als klassischen Rentenversicherungen sind Banksparpläne. Die Verzinsung dieser einfach strukturierten Produkte orientiert sich an den Geld- und Kapitalmarktrenditen. Auch hier gilt: Bei extrem niedrigen Zinsen gibt es kaum Rendite. Banksparpläne sind sehr flexibel: Wer frühzeitig ans Geld muss, macht auch bei vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages keine Verluste, weil es bei Banksparplänen keine Abschlussgebühren gibt. Nur die Zulagen müssten – wie bei vorzeitiger Auflösung aller Riester-Verträge – zurückgezahlt werden. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern sind Banksparlösungen vor allem für ältere Riester-Sparer mit hohem Sicherheitsbedürfnis erste Wahl. Allerdings bieten nur wenige Sparkassen und Genossenschaftsbanken noch Riester-Banksparpläne an.

Fondssparpläne: Renditeorientierte Variante

Mehr Rendite als sicherheitsorientierte Banksparpläne und Versicherungen sind mit Riester-Fondssparplänen möglich. Sie werden vor allem von großen Deutschen Investmentgesellschaften wie DWS, Deka und Union angeboten. Anders als bei anderen Fondssparplänen sind auch hier zumindest die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert. Das hat jedoch einen Preis. Dauerhaft 100 Prozent Aktienquote sind nicht möglich, damit die Garantie gewahrt bleibt. Es gibt im Wesentlichen zwei Riester-Fondstypen. Beim sogenannten Lebenszyklusmodell werden zunächst vor allem Aktienanlagen gekauft, mit zunehmendem Alter geht der Trend dann zu sicheren Rentenfonds. Bei dynamischen Modellen werden Aktien- und Rentenanteil je nach Entwicklung an den Märkten angepasst.

Wohnriester: Schon beim Sparen nutzen

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage 2006 gab es für Immobilienerwerb zunächst keine staatlichen Förderungen mehr. Deshalb wurde 2008 die sogenannte Eigenheimrente eingeführt, auch „Wohn-Riester“ genannt. Anders als bei den anderen Riester-Produkten können hier Sparraten und Zulagen direkt in die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie fließen – als Eigenkapital bzw. für die Tilgung eines Immobilienkredits. Spezielle Wohn-Riester-Verträge gibt es von Banken und Bausparkassen. Man kann aber auch alle anderen Riester-Verträgen für den Wohn-Riester nutzen.

Quelle: www.meine-bank-vor-ort.de vom 21.07.2017

 

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